FAQ
Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie dauerhafte Einschränkungen in einem oder mehreren Bereichen der Selbstversorgung haben, können Sie Leistungen der Pflegeversicherung beantragen. Verfügen Sie bereits über einen sogenannten Pflegegrad (1-5), können Sie unsere Dienstleistungen direkt bis zu einem bestimmten Betrag zu Lasten der Pflegekasse in Anspruch nehmen (Pflegesachleistungen). Dieses Budget richtet sich in der Höhe nach Ihrem Pflegegrad. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen müssen privat bezahlt werden. Welche Leistungen genau gewünscht werden, ist natürlich sehr unterschiedlich, weshalb hier keine pauschalen Antworten möglich sind.

Wir empfehlen Ihnen daher einen unverbindlichen Gesprächstermin mit uns zu vereinbaren. So können wir uns kennen lernen und idealerweise in Ihrer eigenen Häuslichkeit Ihre individuelle Situation besprechen. Im Anschluss daran können wir dann ein konkretes Angebot erstellen, worin Sie transparent über eventuell anfallende Kosten informiert werden. Gern informieren und unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung eines Pflegegrades.

Die Inhalte der verschiedenen Pflegesachleistungen nach SGB XI sind für jeden Pflegedienst einheitlich geregelt, eine gute Übersicht zur Orientierung erhalten Sie hier: https://www.pflegestuetzpunkteberlin.de/wp-content/uploads/2019/05/D-IB-36-LeistungskomplexeSG.pdf

Grundsätzlich ja. Wir finden jeden Tag bestmögliche Lösungen, um Ihre Wünsche bei der Tourenplanung umzusetzen. Jedoch unterliegen wir bei unserer Arbeit unterschiedlichen Einflussfaktoren wie z.B. schlechten Witterungs- und Verkehrsbedingungen, dem Auftreten von medizinischen Notfällen, dem kurzfristigen Hinzukommen oder Absagen weiterer Klienten u.v.m. All diese Umstände können den Tourenablauf verändern. Wir vereinbaren daher mit unseren Kunden immer ein entsprechenden Zeitkorridor für die gewünschten Leistungen. Gibt es einmal größere Veränderungen, so werden wir dies immer mir Ihnen im Voraus besprechen!

Je nach vereinbartem Leistungsbereich kommen verschiedene Mitarbeiter mit der erforderlichen Qualifikation zu Ihnen (examinierte Pflegefachkräfte und / oder erfahrene Pflegekräfte). Wir sind ein kleines familiäres Team, so dass Sie sehr schnell Ihre festen Bezugspflegekräfte kennen lernen werden.
Selbstverständlich stehen unseren Mitarbeitern aber auch regelmäßig ihre verdienten Freizeit- und Erholungsphasen zu. Ein geringer dienstplanbedingter Personalwechsel auch bei Urlaub oder Krankheit ist also unumgänglich.

Wir legen bei der Auswahl unserer Mitarbeiter vor allem Wert auf die persönliche Eignung und innere Haltung gegenüber der Arbeit mit hilfebedürftigen Menschen.

Wir sind dabei offen für jedes Lebenskonzept, unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht oder Religion. So vielseitig wie unsere Klienten selbst, setzt sich auch das Team unserer Mitarbeiter zusammen.

Grundsätzlich ja. Wir sind davon überzeugt, dass professionelle Pflegearbeit unabhängig vom Geschlecht gleich gut geleistet wird. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Mitarbeiter eine entsprechende Berufserfahrung vorweisen können und Ihre Intimsphäre immer achten werden. Gibt es schwerwiegende persönliche Gründe, werden wir Ihren Wunsch selbstverständlich respektieren, müssen dann aber für bestimmte Leistungen statt regelmäßiger Einsätze individuelle Ausweichtermine vereinbaren.

Jeder Pflegebedürftige hat unabhängig von seinem Pflegegrad zusätzlich Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro.
Dieses Budget ist zweckgebunden und kann nicht ausgezahlt werden.

Hierfür können Dienstleistungen bei dafür zugelassenen Dienstleistern „eingekauft“ werden. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit der Pflegekasse.

Diese Leistungen sollen der Entlastung pflegender Angehöriger dienen oder die pflegebedürftige Person direkt im Alltag unterstützen.

So können innerhalb eines vereinbarten Zeitkontingents verschiedene Tätigkeiten wie z.B. haushaltsnahe und organisatorische Leistungen oder auch individuelle Beschäftigung/Betreuung vereinbart werden. Mit dem Pflegegrad 1 kann auch geringfügige Hilfe bei der Körperpflege durchgeführt werden (z.B. einmal in der Woche Duschen). Die Pflegegrade 2-5 sind jedoch verpflichtet etwaige Körperpflege über ihr Pflegesachleistungsbudget zu finanzieren. Nicht ausgeschöpfte Entlastungsbeträge können auch angesammelt und in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Anderenfalls verfällt dieser Betrag.

Wenn Sie unseren Mitarbeitern ohne vorherige Nachricht zum vereinbarten Zeitfenster nicht öffnen oder ans Telefon gehen, müssen wir davon ausgehen, dass es sich um einen medizinischen Notfall handelt. Wir werden dann Ihre Angehörigen und/oder Nachbarn kontaktieren, um Ihren Verbleib zu klären und um Sie ggf. aus Ihrer hilflosen Situation zu befreien.

Evt. muss hierfür sogar die Wohnungstür für Sie kostenpflichtig geöffnet werden. Ein unbegründeter Feuerwehr- oder Polizeieinsatz ist ebenfalls für Sie kostenpflichtig.

Bitte helfen Sie daher mit, unnötige Kosten und Verzögerungen in der Tour zu vermeiden. Wir möchten auch für unsere anderen Klienten ein verlässlicher Vertragspartner sein. Kommt es häufiger zu fehlenden Absagen, behalten wir uns daher vor den entstandenen Zeitaufwand und die Anfahrt privat zu berechnen.

Jeder Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, wie er versorgt werden möchte. Dies kann auch alleinig durch die Familie und Freunde geschehen. Ihnen wird in diesem Fall Pflegegeld ausgezahlt. Dass Ihre Versorgung so auch ausreichend sichergestellt ist, muss jedoch regelmäßig in einem Hausbesuch durch eine pflegefachlich qualifizierte Beratungsperson überprüft werden. Je nach Pflegegrad ist dies 2-4 Mal pro Jahr erforderlich. Anderenfalls kann Ihnen das Pflegegeld von der Pflegekasse gekürzt oder sogar ganz entzogen werden.

Bestehen pflegerische Probleme oder ein höherer Hilfebedarf, so werden Sie bei diesem Besuch individuell über weitergehende Möglichkeiten sowie über Hilfsmittel beraten. Die häusliche Versorgung kann z.B. auch ergänzend durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen (Kombinationsleistungen). Die regelmäßigen Besuche sollten daher nicht als lästige Pflicht, sondern als Chance für Ihre Fragen und praktische fachliche Unterstützung genutzt werden!

Gern unterstützen wir sie bei Bedarf auch bei Ihrer medizinischen Versorgung (der sogenannten Behandlungspflege nach SGB V). Voraussetzung ist jedoch eine „Verordnung über häusliche Krankenpflege“ von Ihrem Haus- oder Facharzt. Dieser beauftragt uns z.B. eine bestimmte Wundversorgung, die Medikamentengabe oder Kompressionstherapie bei Ihnen durchzuführen.
Dies ist leider keine eigenständige Leistung der Krankenkassen. Wenn es Ihnen nicht selbst möglich ist, regelmäßig Rezepte zu besorgen und keine Angehörigen vorhanden sind, die Sie dabei unterstützen könnten, vereinbaren wir gern gegen eine monatliche Aufwandsentschädigung den Privatbaustein „Karte + Rezept“ mit Ihnen. In diesem Fall lassen wir Ihre Krankenversichertenkarte zuverlässig in Ihrer Arztpraxis einlesen, bestellen Rezepte und bringen die verordneten Medikamente zu Ihnen nach Hause.

Hilfreiche Links

Wir sind Mitglied beim Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.
https://www.bpa.de/

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